Die Instruktorin / Der Instruktor ist eine Bezeichnung, die nur auf Antrag durch den Fachausschuss der DGMSR verliehen wird und im Grunde keine Qualitätsstufe (Diplom/Experte) darstellt.
Um als Instruktor anerkannt zu werden, sind gewisse Voraussetzungen in der Klinik/Praxis notwendig, die es erlauben, eine Radiologin oder einen Radiologen zur Expertin / zum Experten auszubilden (siehe dazu im Detail Instruktorin / Instruktor für Muskuloskelettale Radiologie) Speziell sind hier die Aufstellung der Gerätschaften, der Untersuchungszahlen in MSK, der kooperierenden Partner, der gemeinsamen interdisziplinären Konferenzen usw wichtig.
Grundsätzlich ist dies auch in einer Praxis mit mehreren Niederlassungen denkbar. Wenn Sie sich als Gesamtinstitut bewerben möchten, dann wäre ein Rotationskonzept für die Auszubildenden von Vorteil.
Der Instruktor ist nicht als „die höchste Stufe der Qualifikation“ für einen einzelnen Radiologen in MSK Radiologie anzusehen und auch kein rein personengebundener „Titel“ sondern ist immer an ein Gesamtpaket aus Klinik- bzw. Praxisumfeld, MSK-Schwerpunkt bzw. Fallzahlen, Gesamtgebiet der MSK-Diagnostik, Biopsien und Skelettinterventionen, Zuweiserspektrum und Interaktion mit den Zuweisern sowie auch natürlich die Fähigkeit der MSK Radiologin / des MSK Radiologen geknüpft. Voraussetzung ist nicht nur der Wunsch auszubilden, sondern auch die dazu notwendigen (bezahlten) Stellen.