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Experte Muskuloskelettale Radiologie

Experte1

Das Qualifikationsprogramm der DGMSR zur Expertin bzw. zum Experten in Muskuloskelettaler Radiologie ist ein ambitioniertes Programm, welches an einer oder verschiedenen radiologischen Klinikabteilungen oder Praxen, auch mit Unterbrechungen, erworben werden kann. Es richtet sich an RadiologenInnen, die ihre Weiterbildung erweitern, ihr spezialisiertes Wissen dokumentieren und sich internationalen Standards angleichen wollen. Das Programm lehnt sich in seiner
Ausgestaltung international üblichen „Fellowships“ an.

Ausbildungszeit nach der „Zusatzqualifikation der AG Muskuloskelettale Radiologie der DRG“ kann anerkannt werden.

Weiterbildungsdauer

Min. 2 Jahre
Max. 4 Jahre

Voraussetzungen

1. Facharztqualifikation in diagnostischer Radiologie. Die Qualifikation zum „ Experten Muskuloskelettale Radiologie“ kann nur prospektiv nach Anmeldung zum Programm beim Fachausschuss der DGMSR erworben werden. 

2. Zweijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie bei akkreditierten Ausbildern an radiologischen Abteilungen in Kliniken und/oder in radiologischen Praxen. Spezielle Themengebiete (z. B. Rheumatologie, Kinderorthopädie,
Tumororthopädie, interventionelle MSK Radiologie) können im Rahmen von ca. 4 wöchigen Rotationen auch an anderen Institutionen erworben werden, wenn die akkreditierten Institutionen über diese Teilgebiete nicht verfügen. Absolventinnen und Absolventen des DGMSR oder ESSR Diploms wird die Weiterbildungzeit um 6 Monate reduziert.
Geleistete praktische ärztliche Tätigkeit in den Fächern Orthopädie/UCH oder Rheumatologie/Osteologie oder ärztliche Tätigkeit im Fachgebiet Anatomie kann mit maximal 6 Monaten angerechnet werden. In der praktischen Tätigkeit an Kliniken oder in Praxen sind von dem (der) Instruktor(in) dem (der) KandidatenIn folgende Zahlen von selbständig geleiteten / durchgeführten und befundeten Untersuchungen / Interventionen des MSK Systems insgesamt zu bestätigen:
– 1000 Radiographien
– 1000 MRTs
– 500 CTs
– 100 Sonographien ( kann optional durch 3 praktisch orientierte Kurse ersetzt werden)
– 100 Interventionen ( Injektionen, Biopsien etc.)

3. Erwerb von mindestens 50 CME Punkten im Weiterbildungsszeitraum auf dem Gebiet der muskuloskelettalen Radiologie.
Die dazu geeigneten Kurse (z.B. DGMSR-Refresherkurse, DRG-Refresherkurse, Augsburg-Münchner Seminare, Osteoradiologisches Seminar Bremen, Kurse in Neuss, Davos, ESSR-/ISS-Kongresse, ECR-Refresherkurse, usw.) werden auf der Homepage der DGMSR bekanntgegeben. Sie sind ausdrücklich mit „für Qualifikationen der DGMSR geeignet“ gekennzeichnet.

4. Vollständige Teilnahme an mindestens 2 Jahrestagungen der DGMSR oder der ESSR innerhalb von max. 4 Jahren.

5. Erfolgreiche Absolvierung einer Abschlussprüfung. Die Teilnahme an der Prüfung ist nach Anmeldung zum Programm jederzeit, spätestens jedoch 4 Jahre nach Anmeldung möglich. Ein Unkostenbeitrag von 150,- Euro wird vor der Teilnahme an der Prüfung erhoben.

Termine werden regelmäßig angeboten. Der Gegenstandkatalog der Prüfung orientiert sich am „European Training Curriculum for Subspecialisation in Radiology, Teil B-III-8 „Musculoskeletal Radiology““ (Stand 2/2015, unter www.myESR.org)

6. Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzqualifikation zum(r) „ExpertenIn für Muskuloskelettaler Radiologie“ wird eine Urkunde ausgestellt.