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Instruktor Muskuloskelettale Radiologie

Instruktor1

Der Titel „InstruktorIn“ wird von der DGMSR an Radiologeninnen und Radiologen mit großer Erfahrung in der MSK Radiologie vergeben, die zudem an Kliniken und Praxen arbeiten, die quantitativ und qualitativ sich überdurchschnittlich mit dem Thema Bewegungsapparat beschäftigen. Der Status des (der) InstruktorsIn ist eine personenbezogene Auszeichnung der DGMSR, die eine kontinuierliche, praktische Tätigkeit an definierten Institutionen voraussetzt. Der Titel ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Tätigkeit in Deutschland gebunden.

Instruktorinnen und Instruktoren haben die Berechtigung und die Verpflichtung für die DGMSR zum / zur „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ weiterzubilden.

Voraussetzungen

  1. Facharztqualifikation in diagnostischer Radiologie.
  2. Ausgewiesene, langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Muskuloskelettalen Radiologie (> 4 Jahre) oder „ExperteIn für Muskuloskelettale Radiologie“ der DGMSR.
  3. Mitglied der DGMSR und einer internationalen MSK Organisation (ESSR, ISS).
  4. Verleihung des Titels durch den Fachausschuss der DGMSR.
  5. Teilnahme (mind. 3jährlich) an einem jährlich angebotenen Ausbildertreffen der DGMSR.
  6. Praktische, kontinuierliche Tätigkeit als RadiologeIn mit Tätigkeitsschwerpunkt (>= 50%) in der MSK Radiologie.
Mit Wechsel eines Tätigkeitsfeldes erlischt automatisch die Berechtigung, den Titel „InstruktorIn“ der DGMSR zu führen, sofern nicht in neuer Position eine Neuakkeditierung beantragt wird.
 
Die praktische Tätigkeit der Instruktorinnen und Instruktoren kann in verschiedenen Institutionen erfolgen:
 
A) Radiologische Abteilungen in Klinken oder Praxen mit Klinikanbindung, die über folgende Ausstattung, klinische Einrichtungen und Untersuchungsspektrum verfügen:
– Radiologie mit Projektionsradiographie, CT, MRT, Ultraschall, Interventionen am muskuloskelettalen System
(Arthrographien, Biopsien, Tumorabalationen, etc.)
– Nuklearmedizin (optional)
– Orthopädie und/oder Unfallchirurgie
– Onkologie (optional)
– Rheumatologie (optional)
– Kinderklinik/Kinderorthopädie (optional)
– Mindestens 10.000 Untersuchungen des muskuloskelettalen Systems/Jahr (alle o.g. Modalitäten, davon mind. 800 MRT MSK Untersuchungen/Jahr).
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie 
– Regelmäßiger interdisziplinärer Austausch 
 
Instruktoreninnen und Instruktoren, die in diesen radiologischen Kliniken und Praxen tätig sind, können Kandidaten zum (zur) „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ die vollen 2 Jahre weiterbilden.
 
B) Und/oder Radiologische Praxen ohne Klinikanbindung, die über folgende Ausstattung und Spektrum verfügen:
– Projektionsradiographie, CT, MRT, Ultraschall, Interventionen
– Mindestens 3000 Untersuchungen des MSK Systems pro Jahr ( davon mind. 800 MRTs)
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie
 
InstruktorenInnen, die in diesen radiologischen Praxen tätig sind, können eine(n) Kandidaten(in) zum (zur) „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ maximal 1 Jahr weiterbilden.
 
C) Und/oder Radiologische Schwerpunktpraxen mit folgender Ausstattung und Spektrum
– MRT (optional andere Modalitäten)
– Mindestens 2000 MSK Untersuchungen/Jahr
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie
 
Instruktoreninnen und Instruktoren, die in diesen radiologischen Kliniken und Praxen tätig sind, können Kandidaten zum / zur „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ maximal 6 Monate weiterbilden.