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Instruktorin/Instruktor Muskuloskelettale Radiologie

Instruktor1

Der Status und die damit verbundenen Aufgaben eines „Instruktors / Instruktorin“ wird von der DGMSR an Radiologeninnen und Radiologen mit großer Erfahrung in der MSK Radiologie vergeben, die zudem an Kliniken und Praxen arbeiten, die sich quantitativ und qualitativ überdurchschnittlich mit dem Thema Bewegungsapparat beschäftigen.

Es handelt sich eine personenbezogene Auszeichnung der DGMSR, die eine kontinuierliche, praktische Tätigkeit an definierten Institutionen voraussetzt. Der Status ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Tätigkeit in Deutschland gebunden.

Instruktorinnen und Instruktoren haben die Berechtigung und die Verpflichtung, für die DGMSR zum/zur „Experten / Expertin für Muskuloskelettale Radiologie“ weiterzubilden.

Voraussetzungen

  1. Facharztqualifikation in diagnostischer Radiologie.
  2. Ausgewiesene, langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Muskuloskelettalen Radiologie (> 4 Jahre nach Erlangung des Facharztes) oder „Experte/In für Muskuloskelettale Radiologie“ der DGMSR.
  3. Mitglied der DGMSR und einer internationalen MSK Gesellschaft (ESSR, ISS).
  4. Verleihung des Status durch den Fachausschuss der DGMSR.
  5. Teilnahme (mind. 3-jährlich) an einem jährlich angebotenen Ausbildertreffen der DGMSR.
  6. Praktische, kontinuierliche Tätigkeit als Radiolog:In mit Tätigkeitsschwerpunkt (≥ 50%) in der MSK Radiologie.
  7. Als für die Bewerbung vorteilhaft gewertet werden der Nachweis über Publikations-/Vortragstätigkeit sowie über bereits durchgeführte Lehrtätigkeiten.

Mit Wechsel eines Tätigkeitsfeldes erlischt automatisch die Berechtigung, die Bezeichnung „Instruktor / Instruktorin“ der DGMSR zu führen, sofern nicht in neuer Position eine Neuakkreditierung beantragt wird.

 Die praktische Tätigkeit der Instruktorinnen und Instruktoren kann in verschiedenen Institutionen erfolgen:

 A) Radiologische Abteilungen in Klinken oder Praxen mit Klinikanbindung, die über folgende Ausstattung, klinische Einrichtungen und Untersuchungsspektrum verfügen:
– Radiologie mit Projektionsradiographie, CT, MRT, Ultraschall, Interventionen am muskuloskelettalen System (Arthrographien, Biopsien, Tumorabalationen, etc.)
– Nuklearmedizin (optional)
– Orthopädie und/oder Unfallchirurgie
– Onkologie (optional)
– Rheumatologie (optional)
– Kinderklinik/Kinderorthopädie (optional)
– Mindestens 10.000 Untersuchungen des muskuloskelettalen Systems/Jahr (alle o.g. Modalitäten, davon mind. 800 MRT MSK Untersuchungen/Jahr)
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie 
– Regelmäßiger interdisziplinärer Austausch 

Instruktoreninnen und Instruktoren, die in diesen radiologischen Kliniken und Praxen tätig sind, können Kandidaten zum (zur) „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ die vollen 2 Jahre weiterbilden.

 B) Und/oder Radiologische Praxen ohne Klinikanbindung, die über folgende Ausstattung und Spektrum verfügen:
– Projektionsradiographie, CT, MRT, Ultraschall, Interventionen
– Mindestens 3000 Untersuchungen des MSK Systems pro Jahr (davon mind. 800 MRTs)
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie

InstruktorenInnen, die in diesen radiologischen Praxen tätig sind, können eine(n) Kandidaten(in) zum (zur) „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ maximal 1 Jahr weiterbilden.

C) Und/oder Radiologische Schwerpunktpraxen mit folgender Ausstattung und Spektrum
– MRT (optional andere Modalitäten)
– Mindestens 2000 MSK Untersuchungen/Jahr
– Zugang zu aktueller Literatur und Fallsammlungen über muskuloskelettale Radiologie

Instruktoreninnen und Instruktoren, die in diesen radiologischen Kliniken und Praxen tätig sind, können Kandidaten zum / zur „ExpertenIn für Muskuloskelettale Radiologie“ maximal 6 Monate weiterbilden.

Aufgaben und Bestellung von Instruktorinnen und Instruktoren der DGMSR

Die Tätigkeit als Instruktorin oder Instruktor ist eine verantwortungsvolle und bereichernde Aufgabe, die maßgeblich zur Qualität der Ausbildung und zur Weiterentwicklung der DGMSR beiträgt. Mit der Bestellung verbinden sich einige klar definierte Aufgaben, die den fachlichen Standard sichern und das kollegiale Miteinander stärken.

Mitwirkung am Prüfungswesen

Pro Kalenderjahr werden zwei Fallbeispiele an die Leitung des Qualitätsprogramms übermittelt. Die eingereichten Fälle erweitern den Fragenpool der Diplom- und Expertenprüfung und tragen somit zur fachlichen Weiterentwicklung der nachfolgenden Generation bei. Die Einreichung erfolgt wahlweise als Multiple-Choice-Frage (MCQ) oder als Bildbeispiel mit jeweils fünf Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine korrekt ist.

Nachwuchsförderung

Ein zentrales Anliegen der Instruktorentätigkeit ist die Gewinnung und Begleitung neuer Mitglieder, die den Qualifizierungsprozess der DGMSR aufnehmen möchten. Die Ausbildungstätigkeit, für die auch die Durchführung von Lehr- bzw. Fortbildungsveranstaltungen angerechnet werden können, wird alle fünf Jahre dokumentiert. Liegt innerhalb dieses Zeitraums keine dokumentierte Ausbildungsleistung vor, endet der Instruktorenstatus.

Bestellung zur Instruktorin / zum Instruktor

Die Ernennung erfolgt auf Antrag des jeweiligen DGMSR-Mitglieds nach Empfehlung durch den Fachausschuss. Der Ausschuss tagt halbjährlich – jeweils im Rahmen der Jahrestagung sowie im Herbst eines Kalenderjahres.

Der Antrag ist formlos und schriftlich an die Geschäftsstelle der DGMSR zu richten. Er bestätigt das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen und enthält ergänzende Angaben zum Arbeitsumfeld der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Liebes DGMSR-Mitglied,

Bitte schicken Sie Ihre Antragsunterlagen zur Bestellung als Instruktor der DGMSR per Mail an die Geschäftsstelle der DGMSR mit dem Vermerk „Instruktor“. Bitte gehen Sie in Ihrem, formlosen, Anschreiben auf alle Punkte, wie sie in der Beschreibung des Instruktors auf der DGMSR-Homepage genannt sind, ein und skizzieren Sie kurz Ihre Motivation für das Engagement als Instruktor. Bitte fügen Sie ergänzend entsprechende Unterlagen (insbesondere: Facharztzeugnis, Zertifikat der DGMSR (Diplom bzw. Experte), eine Liste Ihrer Lehr- /Vortragstätigkeit und gegebenenfalls Publikationen sowie eine Aufstellung der MSK-Untersuchungszahlen an ihrer Institution für das Ihrer Bewerbung vorangehende Kalenderjahr) als digitale Kopie bei.

Besten Dank!